Informationen

Information der Öffentlichkeit nach §8 bzw. Anhang V Teil1 der 12. BImSchV („StörfallV“) Stand Juni 2019  Änderung Oktober 2022: 250-m-Achtungsabstand statt 200 m.

1.) Name und Anschrift:

Biogasanlage („BGA“) Bioenergie Hehlen GmbH&CO KG

37603 Holzminden; Allersheim 7

Anlagenstandort: 37619  Hehlen, Hauptstraße 1

Tel. Betreiber / Verantwortlicher: GF Jochen Ricke; 01709235302

2.) Die BGA unterliegt der 12. BImSchV und ist nach § 7 Abs. 1 bei der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim) angemeldet und registriert.

Aufgrund der maximalen Gesamtmenge an Biogas in der Anlage unterliegen wir der Unteren Klasse der Störfall-Verordnung, siehe 4.1.

 3.) Zweck und Betrieb der Anlage:

Die Anlage dient der Erzeugung regenerativer Energie (Biogas bzw. veredelt daraus Elektroenergie und Wärme) aus landwirtschaftlichen Produkten und Abfällen (Abfälle nur in Form von Mist aus Tierhaltungen) = sog. Nachwachsende Rohstoffe Nawaro. Weiterer unternehmerischer Zweck ist die Produktion eines hochwertigen mineralisch-organischen Düngers („Gärprodukt“) zum Einsatz in der Landwirtschaft.
Die festen bio-organischen Rohstoffe werden vorrangig in der Siloanlage der BGA eingelagert und zur Verarbeitung bereitgehalten.
Die Rohstoffe werden dem Fermenter zugeführt und dort durch einen anaeroben mikrobiologischen Prozess zu Biogas und Dünger umgesetzt.
Das Biogas wird in den 2 Gasspeichern der Anlage (Doppelmembranfoliendächer auf Nachgärlager und den Lagerbehälter für das Gärprodukt) gepuffert und dann den angeschlossenen motorischen Blockheizkraftwerken (2 BHKW an der BGA) als Brennstoff zugeführt. Die Elektroenergie wird in das öffentliche Netz eingespeist, die Wärme wird am Standort als Nutzwärme (Heizung, Prozesswärme usw.) eingesetzt.
Das ebenfalls entstehende Gärprodukt wird nach Zwischenlagerung in zwei Betonbehältern bei Bedarf mit Tankfahrzeugen abgefahren und als Dünger eingesetzt.

4.)  Relevante Stoffe nach Anhang I, 12.BimschV

4.1.) Biogas:

 „hochentzündliches Gas“ 

Mengenschwelle: §1 Abs.1 Satz 1: 10.000 kg Inventar

 Mengenschwelle: §1 Abs.1 Satz 2: 50.000 kg Inventar

Maximales Inventar in der Anlage: 10.973 kg (ca. 8.955 cbm)

Anlage mit Pflichten der unteren Klasse der 12.BimschV.

Gas-Produktion: ca. 300 cbm/h

Jahresproduktion: ca. 2,6 Mio cbm/a

Stoffdaten:

Methangehalt:  45 – 60 Vol-%

Kohlendioxid: 40 – 55 Vol-%

Wasserdampf: bis 10 %

Sauerstoff: 0 – 1 Vol-%

Wasserstoff: < 1 Vol-%

Ammoniak: 0.01 – 2,5 mg/cbm

Schwefelwasserstoff: 0 – 500 ppm (durch biologische Schwefelreduktion im Gasraum der Gasspeicher)

Sicherheitstechnische Kennzahlen:

Zündtemperatur Methan: ca. 600°C

Zündtemperatur Schwefelwasserstoff: ca. 270°C

Flammpunkt Methan: ca. – 188°C

Zündbereich Methan:  4,4 bis 16,5 Vol-%

Zündbereich Schwefelwasserstoff:  4,3 bis 45,5 Vol-%

Kohlendioxid CO² als Bestandteil des Biogases ist ein erstickendes Gas, ca. 50% im Biogas.

Schwefelwasserstoff H²S als Bestandteil des Biogases ist ein gefährliches Atemgift; es betäubt die Geruchsnerven, so dass der typische Geruch in höheren Konzentrationen nicht mehr wahrgenommen wird. Maximales Inventar H²S im Gassystem bei 500 ppm: 4,5 cbm = ca. 6,7 kg H2S. Produktion bei 500 ppm: ca. 0,15 cbm/h = ca. 0,23 kg/h

Die Gase Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff sammeln sich in Bodennähe und in Gruben (schwerer als Luft), das Gemisch „Biogas“ kann auch in anderen Bereichen angereichert sein.

Austretendes Biogas (z.B. entsprechend der normalen Produktion von ca. 300 cbm/h aus einer der Überdrucksicherungen) wird durch die Lage der Abblaseöffnungen und Verwehungen / Verdünnung schnell kurzfristig und in unmittelbarer Umgebung der Anlage / der Sicherung.

Die Biogasanlage ist somit eine Anlage mit Pflichten der unteren Klasse der 12.BimschV.

4.2.)  keine weiteren relevanten Stoffe in der Anlage vorhanden.

5.) Information / Warnung der Bevölkerung im Störfall:

Da innerhalb der relevanten Einflussbereiche / des relevanten Bereiches von 250 m Radius um die BGA (pauschaler Ansatz für zumindest ein Gasspeicherdach mit Klemmschlauchbefestigung) keine Wohnbebauung oder Orte mit Aufenthalt von betriebsfremden Personen in größerer Anzahl (Supermärkte, Freizeitanlagen o.ä.) liegen wird von der Aufstellung eines Informationsplans für die Bevölkerung abgesehen.

Innerhalb des relevanten 250-m-Radius wg „hochentzündliches Biogas“ in Gasspeicherdach mit Klemmschlauchbefestigung halten sich längere Zeit nur betriebseigenes Personal oder eingewiesene Personen (z.B. Fremdfirmen-Mitarbeiter) auf. Diese sind über potentielle Gefahren informiert. Durch das in Betriebszeiten stets anwesende BGA-Personal werden notwendige Evakuierungs- und Rettungsvorgänge durchgeführt. Für die BGA bestehen diverse Betriebsanweisungen für das Verhalten im Gefahrenfall. Nach Eintreffen von Hilfsdiensten (Feuerwehr) übernehmen diese Fachleute die notwendigen Rettungs-, Schutz- und Evakuierungsmaßnahmen. Eine evt. notwendige Benachrichtigung der Bevölkerung erfolgt dann über die Informations-Systeme der Leitstelle 8Feuerwehr) der Stadt Holzminden.

Die hier vorliegende Information wird im Zufahrtsbereich der Anlage ausgehängt.

6.) Letzte Vorort-Besichtigung :

3.6.2022 durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.

Weiterführende Informationen zur Besichtigung vor Ort können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim einholen.

Der Überwachungsplan für Niedersachsen wird vom Nds. Ministerium für
Umwelt,
Energie und Klimaschutz im Ministerialblatt veröffentlicht. Für weitergehende Fragen diesbezüglich wenden Sie sich daher bitte an das v.g. Ministerium.

7.) Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Artikel 4 der Richtlinie 2003/4/EG können eingeholt werden bei:

Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim auf Anfrage: Goslarsche Str. 3
31134 Hildesheim
Tel. 05121 163-0

Poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de

Zuständiger Ansprechpartner im Betrieb ist Herr GF Jochen Ricke; 01709235302